Schächten mit Ausnahmegenehmigung weiter möglich – Landwirtschaftsministerium reagiert auf Beschluss der CDU‐Landtagsfraktion zum rituellen Schlachten | Jüdische Allgemeine
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium will auch weiterhin Ausnahmegenehmigungen für das von Juden und Muslimen aus religiösen Gründen praktizierte betäubungslose Schlachten ermöglichen. Doch soll in dem Erlass für die kommunalen Behörden deutlicher als bisher auf mögliche Betäubungsmethoden, wie die elektrische Kurzzeitbetäubung, hingewiesen werden. Das teilte eine Sprecherin des CDU‐geführten Ministeriums am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit.
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