Schuldspruch gegen Rechtsextremen auch in zweiter Instanz | Swissjews
Das Obergericht Zürich hat heute die Anklage gegen den rechtsextremen Täter, der einen orthodoxen Juden angegriffen hat, in zweiter Instanz behandelt. Das Urteil aus erster Instanz wurde in weiten Teilen bestätigt. Das Obergericht hat im Gegensatz zum Bezirksgericht lediglich den Tatbestand der Rassendiskriminierung nach Art. 261bis Abs. 4 gewertet. Das Urteil lautet damit auf 12 Monate unbedingt. Der SIG zeigt sich in einer ersten Reaktion beruhigt und zufrieden.
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