Schulrauswurf nach Beschmieren der Schultoilette mit antisemitischen Parolen rechtens – Beschmiert ein Schüler die Toilette einer Schule großflächig mit antisemitischen Parolen, rechtfertigt dies seine Entlassung von der Schule – unabhängig davon, ob er die Toilette seiner Schule oder einer anderen Schule verunstaltet. | Smartlaw-Rechtsnews
Ein Achtklässler besuchte eine Realschule in Bayern. Im Januar 2022 beschmierte er die Toilette eines benachbarten Gymnasiums großflächig mit antisemitischen Parolen.
Er wurde daraufhin von der Schule entlassen. Dabei berücksichtigte die Schulleitung neben der Schwere der Tat, dass der Schüler schon mehrmals wegen Fehlverhaltens aufgefallen war (z.B. Schwänzen, Unterrichtsstörung, Diebstahl, Fälschen der Unterschrift eines Elternteils). Gegen die Entlassung legte der Schüler Widerspruch ein und beantragte Eilrechtsschutz.
Er wurde daraufhin von der Schule entlassen. Dabei berücksichtigte die Schulleitung neben der Schwere der Tat, dass der Schüler schon mehrmals wegen Fehlverhaltens aufgefallen war (z.B. Schwänzen, Unterrichtsstörung, Diebstahl, Fälschen der Unterschrift eines Elternteils). Gegen die Entlassung legte der Schüler Widerspruch ein und beantragte Eilrechtsschutz.
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