Schulrauswurf nach Beschmieren der Schultoilette mit antisemitischen Parolen rechtens – Beschmiert ein Schüler die Toilette einer Schule großflächig mit antisemitischen Parolen, rechtfertigt dies seine Entlassung von der Schule – unabhängig davon, ob er die Toilette seiner Schule oder einer anderen Schule verunstaltet. | Smartlaw-Rechtsnews

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