Staatsanwaltschaft klagt Mann wegen Hitlergrußes vor Synagoge an – Dem 35-Jährigen wird zur Last gelegt, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben | Jüdische Allgemeine
Die Staatsanwaltschaft hat einen 35-jährigen Mann angeklagt, der in der Nähe der Synagoge in Chemnitz den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben soll. Die Tat habe sich am 11. Oktober ereignet, teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz am Montag mit. Zu diesem Zeitpunkt fand vor der Chemnitzer Synagoge anlässlich des Terroranschlages von Halle am 9. Oktober eine Gedenkveranstaltung statt. Sie stand unter dem Motto »Aufstehen gegen Rassismus«.
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