Statement zur Neu-Edition von „Mein Kampf“ | Zentralrat der Juden in Deutschland

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1 Kommentar
  • Carsten Schliwski

    Das Machwerk war ja nie verboten, der Freistaat Bayern hat lediglich als Rechteinhaber dafür gesorgt, dass innerhalb Deutschlands keine Neudrucke erfolgten. Da jetzt aber das Urheberrecht abgelaufen ist, benötigt man ein neues Instrument, um eine Verbreitung außerhalb einer wissenschaftlichen Edition zu verhindern, also in letzter Instanz ein Verbot.

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