Stellungnahme von RIAS Niedersachsen zur Einstellung des Verfahrens wegen des Verdachts der „Volksverhetzung“ gegen Martin Kiese | Amadeu Antonio Stiftung
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass „Die Worte ‚Jude’ und ‚Judenpresse’“ „objektiv keine Beleidigungen – ebenso wenig wie ‚Christ’ oder ‚Moslem‘“ seien, zeugt von einer Unwissenheit der Geschichte des Antisemitismus und einer Ignoranz gegenüber der Perspektive der Betroffenen. Führende Antisemitismusforscher*innen wie Julia Bernstein haben gerade in jüngerer Vergangenheit verstärkt darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „Jude“ oder das Judentum im antisemitischen Narrativ per se für alles Negative steht. In diesem Kontext ist die Markierung auch nichtjüdischer Menschen als jüdisch – insbesondere, wenn wie im vorliegenden Fall von „Judenpack“ gesprochen wird – eindeutig als antisemitische Diffamierung zu benennen. Sie steht untrennbar im Zusammenhang mit der jahrhundertealten Diskriminierungsgeschichte von Juden und Jüdinnen.
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Leider ist diese Einschätzung von antisemitischen Äußerungen, über die Ronen Steinke in „Terror gegen Juden“ auch in der Kultusverwaltung Gang und Gäbe (s. auch M Chernivsky, A. im Kontext Schule). A. ist normaler Ausdruck und Teil der kulturellen Identität (Schwarz-Friesel, Judenhass im Internet).