Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung in Kraft – Mit dem neuen Gesetz wird eine strafrechtliche Lücke geschlossen | Jüdische Allgemeine
Sogenannte Feindeslisten, wie sie vor allem in rechts- und linksextremen Kreisen kursieren, sind in Deutschland künftig ausdrücklich verboten. Ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag im Juni verabschiedet hatte, trat am Mittwoch in Kraft. Wer die Namen und Daten politischer Gegner verbreitet und die Betroffenen damit in Gefahr bringt, muss nun mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.
Hinterlasse eine Antwort
Sie müssen... (sein)angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben.