taz gewinnt gegen Ken Jebsen | Taz
Die taz darf auch zukünftig schreiben: „Auch Ken Jebsen, nach antisemitischen Äußerungen beim Sender rbb rausgeflogen […]“. Das hat am 10.11.2016 das Oberlandesgericht Köln entschieden. In einem Artikel über die „Neurechte Friedensbewegung“ und deren Demonstrationen im Berliner Regierungsviertel am 13.03.2015 (Neurechte Friedensbewegung – Tausend Mal berührt) hatte die taz geschrieben:
Andreas Schlesinger
Frank, m.E. solltest du seinen rechtskonservativen und populistischen Kommentaren etwas kritischer gegenüberstehen.