Terroristin scheitert vor Oberverwaltungsgericht – Die PFLP-Terroristin muss Deutschland verlassen. Auch ihre zweite Berufung blieb erfolglos. | Tagesspiegel
Die umstrittene Palästinenserin Rasmea Odeh ist vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit dem Versuch gescheitert, ihre angeordnete Ausreise aus Deutschland zu verhindern. Das OVG bestätigte einen Bescheid der Berliner Ausländerbehörde, mit dem das Schengen-Visum der 72-Jährigen aufgehoben worden war, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Gegen diesen Bescheid hatte Odeh bereits vor dem Verwaltungsgericht erfolglos Beschwerde eingelegt. Das OVG gründete seine Entscheidung auf die Argumentation der Vorinstanz.
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