Türkische Gemeinde besorgt über Rassismus- und Antisemitismus-Klausel im neuen Staatsangehörigkeitsrechts | Ruhrbarone | Ruhrbarone
Die Ampel hat ihre Pläne zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt. Die Mehrstaatigkeit soll möglich und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einfacher werden. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen kann die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich allerdings zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehören nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere die Würde und Gleichheit aller Menschen. Wer diese Werte nicht teilt oder ihnen gar zuwiderhandelt, darf auch künftig nicht deutscher Staatsangehöriger werden. In das Staatsangehörigkeitsgesetz soll daher folgender Satz aufgenommen werden: „Antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes.“ Dieser Satz bereitet der Türkischen Gemeinde, welche die Reform grundsätzlich befürwortet, Sorgen.
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