Urteil: Israel-kritische Bewegung hat Anspruch auf Münchner Saal – Die Stadt München muss der israelkritischen Bewegung BDS ( „Boycott, Divestment and Sanctions“) Räumlichkeiten für Veranstaltungen überlassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. | BR24
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Die Stadt München muss der israelkritischen Bewegung BDS („Boycott, Divestment and Sanctions“) einen Saal vermieten. Mit einer Verweigerung würde die Stadt München den Grundsatz der Meinungsfreiheit verletzen. Die Richter schlossen sich damit der Argumentation des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) an. Dort hatte die Stadt ebenfalls bereits eine Niederlage erlitten.
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