Verfassungsbeschwerde erfolglos – Klage gegen Landtagsvotum in NRW zur Israel-Boykott-Bewegung hätte vor Verwaltungsgerichten erfolgen müssen | Jüdische Allgemeine
Zwei Vereine sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags zur BDS-Bewegung gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster wies die Klage als unzulässig zurück. Die Vereine, welche die gegen Israel gerichtete BDS-Bewegung (»Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen«) unterstützen, hätten den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg beschreiten müssen.
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