Versammlungsbehörde verbietet rechtsextreme Demonstrationen am 9. November | Berlin
Die Versammlungsbehörde hat den Aufzug „Trauermarsch für die Toten von Politik“ am 9.11.2018 untersagt. In ihrer Begründung, die heute dem Anmelder der Versammlung zugestellt wurde, heißt es: „Nach § 15 Abs. 1 VersG kann eine Versammlung unter freiem Himmel bzw. ein Aufzug verboten werden, wenn nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Die Art der Durchführung Ihres Aufzuges würde in eklatanter Weise den Sinn und moralisch-ethischen Stellenwert dieses Gedenktages negieren. Er ist damit aus Gründen der öffentlichen Ordnung zu verbieten.“ Das Verbot erstreckt auch auf alle Ersatzveranstaltungen am 9. November 2018.
Honestly Concerned e.V.
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