Waffenschein-Entzug nach Verbreitung rassistischer Posts | DIE WELT
Schwerin (dpa/mv) – Die Verbreitung rassistischer, antisemitischer oder den Nationalsozialismus verherrlichender Inhalte in sozialen Netzwerken kann zum Entzug eines Waffenscheins führen. Das Verwaltungsgericht Schwerin lehnte jetzt den Eilantrag eines Waffenbesitzers gegen den Entzug seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse durch die Behörden ab ((Az.: 3 B 1182/21 SN).
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