Wie Stalins Judenverfolgungen verheimlicht wurden – Vor 50 Jahren wurden 13 Mitglieder des Jüdischen Antifaschistischen Komitees der Sowjetunion hingerichtet | DIE WELT
Es war eine Farce und kein Prozess, denn das Urteil stand bereits im Vorfeld fest: Nach einer dreimonatigen Gerichtsverhandlung wurden am 12. August 1952 im Moskauer Lubjanka-Gefängnis 13 Angeklagte jüdischen Glaubens hingerichtet. Der Prozess vor dem Militärkollegium des Obersten Gerichts der Sowjetunion unter Vorsitz des Generals der Justiz A. Tschepzow begann am 7. Mai 1952 ohne Vertreter der Anklage oder Verteidigung, aber mit 42 Bänden an Untersuchungsakten und endete am 18. Juli 1952. Stalin hatte die Todesurteile zu diesem Zeitpunkt bereits angeordnet. Wozu die ganze Maskerade mit Tausenden von Akten an erfolterten Geständnissen, die die Angeklagten in den letzten Gerichtssitzungen sowieso widerriefen? Im Prozess wurden oft jiddische Gedichte und Texte als Anklagepunkte zitiert. Eigentlich saß die jiddische Sprache und Kultur auf der Anklagebank, ein seltenes Ereignis in der Kultur- und Justizgeschichte.
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