Dem mittlerweile 96 Jahre alten Gröning droht eine Ladung zum Haftantritt wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen. Nun hofft der alte Mann auf Gnade.
Eine Schande. Er wurde für haftfähig befunden. Es gibt keinen Grund diesen Mann, der fast sein ganzes Leben unbehelligt gelebt hat - und der zu keinem Zeitpunkt Mitgefühl mit den Menschen gezeigt hat, die er half zu töten - in irgend einer Weise zu verschonen; absolut nicht!
Der Skandal ist eigentlich der, dass dieser Mann erst in so einem so hohen Alter überhaupt verurteilt wird und dies nicht früher geschah, was leider bei so vielen willigen deutschen Henker üblich ist.
Gröning hat bei dem Verfahren ein schlechtes Gedächtnis gehabt, wenn es ums Morden ging. Seine Storys, wie er im KZ Hering gefressen hat und Vodka trank, erzählte er aber bei den Verhandlungen sehr ausführlich und euphorisch, so erzählten mir die Anwälte der Kläger.
Dieser alte zerbrechliche Mann war damals in seinen Augen ein Übermensch, ein besseres Wesen. Seinen Dienst verstand er als eine heilige Sache. Die Vernichtung von Menschen hat wohl seinem Appetit nicht geschadet.
Nun will er Mitleid. Er will den Zweifel an der Notwendigkeit seiner Verurteilung wecken. So funktioniert es aber nicht. Mord verjährt nicht.“
Sacha Stawski
Michael Groys: „ Gnadengesuch? Natürlich nicht.
Der Skandal ist eigentlich der, dass dieser Mann erst in so einem so hohen Alter überhaupt verurteilt wird und dies nicht früher geschah, was leider bei so vielen willigen deutschen Henker üblich ist.
Gröning hat bei dem Verfahren ein schlechtes Gedächtnis gehabt, wenn es ums Morden ging. Seine Storys, wie er im KZ Hering gefressen hat und Vodka trank, erzählte er aber bei den Verhandlungen sehr ausführlich und euphorisch, so erzählten mir die Anwälte der Kläger.
Dieser alte zerbrechliche Mann war damals in seinen Augen ein Übermensch, ein besseres Wesen. Seinen Dienst verstand er als eine heilige Sache. Die Vernichtung von Menschen hat wohl seinem Appetit nicht geschadet.
Nun will er Mitleid. Er will den Zweifel an der Notwendigkeit seiner Verurteilung wecken. So funktioniert es aber nicht. Mord verjährt nicht.“