Kommentar von Honestly Concerned
Volker Beck: "Kein russisch Roulette für zum Christentum Konvertierte.
Das BAMF muss verhindern, dass iranische Flüchtlinge trotz Konversion zum Christentum abgeschoben werden. Notfalls muss es dafür abgeschlossene Asylverfahren wieder aufgreifen und den Betroffenen Asyl gewähren. Es kann nicht angehen, dass das BAMF diesen Menschen unterstellt, den christlichen Glauben nur auf dem Papier angenommen zu haben. Ob jemand es mit der Kirchenmitgliedschaft ernst meint oder nicht, dürfen allenfalls die Kirchen selbst beurteilen. Im Iran wird – wie in manchen anderen Staaten – die Konversion vom Islam zu einer anderen Religion mit lebenslanger Haft oder gar dem Tode bestraft.
Insofern liegen hier auf jeden Fall Nachfluchtgründe vor, die eigenständig zu prüfen sind und mindestens ein Abschiebehindernis darstellen."
Wem steht es zu, die Gedanken eines Menschen zu bewerten, gar seinen Glauben? Das ist die zentrale Frage, die über das Schicksal eines iranischen Asylbewerbers entscheiden könnte. Der Mann, Mitte 30, ist zum Christentum konvertiert. 2015 kam er in Deutschland an, im Juni vergangenen Jahres ließ er sich in Soest taufen. Die Konversion ist ein klassischer „Nachfluchtgrund“, denn in Iran stehen darauf Gefängnis oder sogar die Todesstrafe. Allein, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) glaubt dem Flüchtling nicht: Sein Asylantrag wurde jetzt abgelehnt, weil er nicht dargelegt habe, „den christlichen Glauben aus tiefer innerer Überzeugung angenommen zu haben“. Der Iraner wirke „eher intellektuell informiert als persönlich berührt“.
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