Aus aktuellen Anlass: Allah steht nicht über dem #Grundgesetz – Bundesverfassungsgericht und das Landesarbeitsgericht Berlin haben „Allahs Gebote“ über das des Grundgesetzes gestellt – ein fataler Irrtum | Ahmad Mansour | Facebook
Sie hat studiert, sie will Lehrerin werden und trägt ein Kopftuch. Das passt nicht zusammen, hatten Berlins Behörden geurteilt. Jetzt wurden der muslimischen Lehramtsbewerberin zwei Monatsgehälter Entschädigung zugesprochen, weil das Land Berlin sie wegen ihres Kopftuchs nicht einstellen wollte.
Mir stellt sich nach dem aktuellen „#KopftuchUrteil“ des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg die Frage, welcher gesetzgebenden Kraft unsere Richter hier folgten. Den Gesetzen unseres Landes oder den religiösen Geboten eines 1400 Jahre alten, frommen Buches? Die Richter in Berlin hatten auf Basis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 geurteilt, das aufgrund der Klage von zwei Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen ergangen war. Das Land hatte sich geweigert, die beiden Kopftuchträgerinnen einzustellen. Doch das #Bundesverfassungsgericht sprach den Frauen das Recht zu, während des Schuldienstes ihr Kopftuch zu tragen, und dem Land Nordrhein-Westfalen das Recht ab, die Frauen aufgrund ihrer religiösen Bekleidung nicht einzustellen.
Mir stellt sich nach dem aktuellen „#KopftuchUrteil“ des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg die Frage, welcher gesetzgebenden Kraft unsere Richter hier folgten. Den Gesetzen unseres Landes oder den religiösen Geboten eines 1400 Jahre alten, frommen Buches? Die Richter in Berlin hatten auf Basis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 geurteilt, das aufgrund der Klage von zwei Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen ergangen war. Das Land hatte sich geweigert, die beiden Kopftuchträgerinnen einzustellen. Doch das #Bundesverfassungsgericht sprach den Frauen das Recht zu, während des Schuldienstes ihr Kopftuch zu tragen, und dem Land Nordrhein-Westfalen das Recht ab, die Frauen aufgrund ihrer religiösen Bekleidung nicht einzustellen.
Hinterlasse eine Antwort
Sie müssen... (sein)angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben.