ARD und ZDF prüfen rechtliche Schritte gegen AfD – Für ihre Parteienwerbung nutzt die AfD offenbar systematisch urheberrechtlich geschütztes Material der öffentlich-rechtlichen Sender. Das zeigen Recherchen von t-online.de. | t-online.de
Die AfD nutzt offenbar systematisch und in großem Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte vor allem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Parteienwerbung. Recherchen von t-online.de zeigen: Mit den verwendeten Inhalten erreichte die Partei in sozialen Medien Millionen von Nutzern. Sowohl das ZDF als auch mehrere Sendeanstalten der ARD prüfen nun rechtliche Schritte gegen die Partei und ihre Funktionäre.
Andrew Brehm
Fuer zwei Gesellschaften, die dafuer existieren, andere Leute zu filmen und das Gefilmte dann der ganzen Welt zu zeigen, ist das eine lustige Klage.