StGB III: Herunterrechnen der Opferzahlen des Holocaust, oder: Verharmlosen/Volksverhetzung | Burhoff online Blog
Die dritte Entscheidung, die ich vorstelle, das OLG Celle, Urt. v. 16.08.2019 – 2 Ss 55/19, befasst sich u.a. mit dem Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB), und zwar:
Das AG hatte wegen Volksverhetzung in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auf die Berufung des Angeklagten hin hat die Berufungskammer das Urteil des AG aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Zum Sachverhalt hat die Berufungskammer im Wesentlichen folgende Feststellungen getroffen:
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