Antisemitische Straftaten härter ahnden – Antisemitismusbeauftragter fordert Ergänzung des Paragraphen 46 | F.A.Z. Edition
mwe. BERLIN. Um antisemitische Straftaten in Deutschland wirksamer zu bekämpfen, fordert Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, zusätzliche Anstrengungen. So solle eine härtere Ahndung von aus Judenfeindlichkeit begangenen Straftaten ermöglicht werden, indem der Paragraph 46 des Strafgesetzbuches ausdrücklich auch eine antisemitische Motivation berücksichtige, sagte Klein am Mittwoch in Berlin. Laut dem Absatz 2 des Paragraphen kann das Gericht bei der Strafzumessung „die Beweggründe und Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“, besonders gewichten. Klein will, dass hier auch antisemitische Motive und Ziele aufgenommen werden. Er hatte diese Ergänzung schon für das kürzlich vorgestellte Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen Rechtsradikalismus gefordert, war damit aber auf den Widerstand von Abgeordneten gestoßen. Bayern hat eine entsprechende Bundesratsinitiative eingebracht. Eine solche Regelung wäre ein wichtiges Signal an die jüdische Gemeinschaft in Deutschland und zugleich „Handlungsanleitung“ für Richter und Staatsanwälte, sagte Klein.
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