NS-Prozess: Gericht will Anklage gegen ehemaligen KZ-Wachmann beschränken – Der 93-Jährige soll wegen Beihilfe zum Mord, aber nicht zum Mordversuch angeklagt werden. Die Staatsanwälte befürchten, den Prozess sonst nicht zu Ende bringen zu können. | ZEIT ONLINE
Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im früheren Konzentrationslager Stutthof will das Landgericht Hamburg die Anklage auf die Beihilfe zum vollendeten Mord beschränken. Wie die Strafkammer mitteilte, soll es in dem Prozess nur um Tötungen in dem Lager bei Danzig im angeklagten Tatzeitraum 1944/45 gehen. Aus Sorge, das Verfahren gegen den 93-Jährigen könnte nicht zu Ende gebracht werden, hatte die Staatsanwaltschaft diese Beschränkung angeregt.
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