Hakenkreuz auf Whatsapp – 52-Jähriger Angeklagter legt Einspruch ein | Süddeutsche.de
Als Angeklagter darf man vor Gericht lügen oder nichts sagen. Warum der 52-Jährige und sein Verteidiger jüngst am Amtsgericht aber wollten, dass die Ermittlungen erneut aufgenommen werden und erst dadurch dann auch Familienmitglieder, Arbeitskollegen und Freunde von der Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfahren, waren Amtsrichterin Michaela Wawerla und der Staatsanwältin nicht klar. Im Strafbefehl, den der Erdinger erhalten hatte, stand, dass von seinem Handy und seinem Namen in einer Whatsapp-Gruppe im Februar 2019 ein Foto eines Hakenkreuzes veröffentlicht worden war. Da die Gruppe 289 Teilnehmer umfasste, reichte das der Staatsanwaltschaft, von einer bewussten öffentlichen Verbreitung auszugehen. Das Hakenkreuz war aus einem weißen Pulver auf einer Oberfläche gebildet worden. Gegen die Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt.
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