Nur ohne Kippa oder Magen David – NRW untersagt religiöse Symbole für Justiz | Jüdische Allgemeine
Beschäftigte der Justiz in NRW dürfen in Gerichten und bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten keine religiös geprägten Symbole oder Kleidungstücke – etwa Kreuz, Kopftuch, Kippa – tragen. Das legt ein Gesetz fest, das der Düsseldorfer Landtag am Mittwochabend verabschiedet hat. Das Verbot umfasst auch Symbole oder Kleidung, die weltanschauliche Positionen zum Ausdruck bringen. Die Neuregelung gilt für Richter, Staatsanwälte, Rechtsreferendare und alle anderen Justizbeschäftigten bei dienstlichen Tätigkeiten.
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