Hakenkreuz vor Gericht unerheblich – Das Amtsgericht Kaufbeuren verurteilt einen 22-jährigen Mann aus Marktoberdorf wegen unerlaubten Drogenbesitzes und stellt das Verfahren bezüglich der Verbreitung eines Hakenkreuzbildes ein. Das fiele bei der Verurteilung nicht erheblich ins Gewicht. | Allgäu ⇏ rechtsaußen
Am Montag musste sich ein 22-jähriger Marktoberdorfer wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie unerlaubtem Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten. Am 17. Februar 2018 soll der junge Mann nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft eine WhatsApp-Gruppe mit mehreren Mitgliedern gegründet und als Profilbild ein Hakenkreuz verwendet haben. Am 10. Dezember 2020 soll der Angeklagte zudem in seiner Wohnung 37,9 Gramm Marihuana ohne entsprechende Erlaubnis aufbewahrt haben.
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