Berliner Gericht verhandelt Klage von Israelhassern – Schränkt eine Entschließung des Bundestags von 2019 in unzulässiger Weise die Meinungsfreiheit ein? | Jüdische Allgemeine
Ein Beschluss des Bundestages zur Distanzierung von der ebenso israelfeindlichen wie antisemitischen Israel-Boykott-Bewegung BDS ist am Donnerstag Gegenstand einer Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht.
Geklagt haben Mitglieder der BDS-Bewegung (»Boycott, Divestment and Sanctions«). Sie wenden sich gegen den Beschluss des Bundestags vom 17. Mai 2019, mit dem dieser die BDS-Kampagne verurteilte und die Förderung von Projekten ablehnte. Die Kläger sehen sich laut einer Mitteilung des Gerichts in ihrem Persönlichkeitsrecht, ihrer Meinungsfreiheit und ihrer Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt.
Geklagt haben Mitglieder der BDS-Bewegung (»Boycott, Divestment and Sanctions«). Sie wenden sich gegen den Beschluss des Bundestags vom 17. Mai 2019, mit dem dieser die BDS-Kampagne verurteilte und die Förderung von Projekten ablehnte. Die Kläger sehen sich laut einer Mitteilung des Gerichts in ihrem Persönlichkeitsrecht, ihrer Meinungsfreiheit und ihrer Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt.
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