Es gibt keine Antisemiten mehr – Xavier Naidoo gegen Amadeu-Antonio-Stiftung, Jürgen Elsässer gegen Jutta Ditfurth, »Die Bandbreite« gegen die Taz – vor deutschen Gerichten wird immer häufiger die Frage verhandelt, wer oder was als antisemitisch bezeichnet werden darf. | Jungle-world
Wann fällt es unter die Presse- und Meinungsfreiheit, jemanden als Antisemiten zu bezeichnen, und wann verletzt dies das Persönlichkeitsrecht von Leuten, die nicht Antisemit genannt werden wollen? Mit dieser Frage muss sich neuerdings immer öfter die deutsche Justiz befassen.
Im jüngsten Fall geht es um Xavier Naidoo, der die Amadeu-Antonio-Stiftung vor Gericht brachte (Jungle World 35/2015), weil er auf dem von der Stiftung betriebenen Portal »Netz gegen Nazis« indirekt als Antisemit bezeichnet worden war. Naidoo, der auch bei Demonstrationen auftrat, die aus dem Umfeld der »Reichsbürger« organisiert wurden, singt in einem seiner Lieder, »Baron Totschild« gebe den Ton an. Vor dem Landgericht Mannheim kam es schließlich zu einem Vergleich: Die Amadeu-Antonio-Stiftung wird den Popstar nicht mehr einen Antisemiten nennen, darf aber weiterhin bestimmte Liedzeilen als antisemitisch interpretierbar bezeichnen. Die Stiftungsvorsitzende Anetta Kahane sagte in einer Stellungnahme, dass es kein Interesse an einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung mit dem Sänger gegeben habe. Dieser muss sich deutlich weniger vor den Prozesskosten fürchten als die Stiftung…
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