Bundesgerichtshof verhandelt Ende Mai über Schmähskulptur – Das Problem mit der „Judensau“ – Der Bundesgerichtshof will sich am 30. Mai mit dem Streit um ein antijüdisches mittelalterliches Schmährelief an der Wittenberger Stadtkirche befassen. Welchen Hintergrund hat die Verhandlung? | domradio.de
In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Naumburg 2020 entschieden, dass die als „Judensau“ bezeichnete Sandsteinskulptur an der Außenfassade der Kirche bleiben darf. Der Kläger ist ein Mitglied einer jüdischen Gemeinde, Beklagte ist die evangelische Kirchengemeinde der Stadtkirche zu Wittenberg. Der Kläger fordert die Entfernung, weil die Darstellung Juden antisemitisch beleidige. Der Mann hatte nach dem Naumburger Urteil Revision eingelegt, über die nun der 6. Zivilsenat verhandelt, wie der BGH am Donnerstag mitteilte.
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