Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot für pro-palästinensische Demonstrationen – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot für pro-palästinensische Demos am Wochenende bestätigt. Es sei Gewalt zu erwarten, so das Gericht. | Tagesspiegel
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Verbot für pro-palästinensische Demonstrationen in Berlin, die am Samstag und Sonntag stattfinden sollten, in letzter Instanz verboten. Damit wurde eine Beschwerde der Antragsteller, die am Freitagnachmittag beim Berliner Verwaltungsgericht eingelegt wurde, abgewiesen. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.
nAls Gründe für dass Verbot nannte das Oberverwaltungsgericht in einer Mitteilung „zu erwartende Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen“. Der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Veranstaltungen rechtfertige die Gefahrenprognose.
nAls Gründe für dass Verbot nannte das Oberverwaltungsgericht in einer Mitteilung „zu erwartende Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen“. Der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Veranstaltungen rechtfertige die Gefahrenprognose.
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