Nebenklagevertreter gegen Bewährungsstrafe – Die frühere Sekretärin im KZ Stutthof soll sich der Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gemacht haben | Jüdische Allgemeine
Im Prozess gegen eine frühere Sekretärin im KZ Stutthof hat sich der Nebenklagevertreter Christoph Rückel gegen eine Bewährungsstrafe für die 97-jährige Angeklagte ausgesprochen. »Eine Bewährungsstrafe ist das falsche Signal«, sagte Rückel am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Itzehoe.
Der Strafzweck der Generalprävention müsse beachtet werden, auch mit Blick auf aktuelle Folter, Morde und Entführungen von Kindern in der Ukraine. Ausgrenzung, Diskriminierung und Antisemitismus fänden jeden Tag statt. Eine Strafaussetzung zur Bewährung würde zudem signalisieren, dass sich das lange Warten bei der Strafverfolgung auszahlen würde.
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