Karlsruhe sieht Gleichheit der Chancen bei AfD-naher Stiftung verletzt – Stiftungsförderung muss nach AfD-Klage per Gesetz geregelt werden | Jüdische Allgemeine
Die Kriterien für die staatliche Förderung der politischen Stiftungen mit Millionenbeträgen müssen in einem eigenen Gesetz sauber geregelt werden. Die bisherige Festschreibung nur im jährlichen Haushaltsgesetz genüge nicht, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch nach einer Klage der AfD. Die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Für das Jahr 2019 stellten die Richter fest, dass die Partei wegen des fehlenden Gesetzes in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt wurde. (Az. 2 BvE 3/19)
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