„Viel mehr Bewusstsein schaffen bei Staatsanwaltschaften“ – Die NRW-Antisemitismusbeauftragte zur Kontroverse um die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens in Braunschweig | Jüdische Allgemeine
Frau Leutheusser-Schnarrenberger, wie bewerten Sie die Begründung eines Braunschweiger Staatsanwalts, die Beleidigung von Medienvertretern als »Judenpresse« und »Judenpack« durch einen Rechtsextremisten stelle keine Volksverhetzung im Sinne des Paragrafen 130 Strafgesetzbuch dar, da sie sich nur gegen die anwesenden Journalisten und nicht gegen Juden im Allgemeinen gerichtet habe?
Selbst wenn man den Auffassungen der Staatsanwaltschaft folgen sollte – mich überzeugen sie nicht -, sind diese Bezeichnungen als intendierte Herabwürdigungen zu verstehen. Das »Othering« ist eine weitverbreitete Erscheinungsform von antisemitischen Haltungen. Die Vokabel »Juden« wird hier in einem beschimpfenden und herabwürdigenden Kontext gebraucht.
Selbst wenn man den Auffassungen der Staatsanwaltschaft folgen sollte – mich überzeugen sie nicht -, sind diese Bezeichnungen als intendierte Herabwürdigungen zu verstehen. Das »Othering« ist eine weitverbreitete Erscheinungsform von antisemitischen Haltungen. Die Vokabel »Juden« wird hier in einem beschimpfenden und herabwürdigenden Kontext gebraucht.
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