KZ-Tattoo – Schneller Prozess, begrenztes Strafmaß | DIE WELT
Der Politiker, der sein KZ-Tattoo im Schwimmbad Oranienburg präsentierte, muss sich in einem beschleunigten Verfahren wegen Volksverhetzung verantworten. So fällt das Strafmaß deutlich geringer aus.
Hinterlasse eine Antwort
Sie müssen... (sein)angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben.