Einstellungsbeschwerde von Dr. Johannes Gerster wegen Volksverhetzung auf Pro-Palästina-Demonstrationen in Mainz

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Von:
Passfoto-Gerster[1]Dr. h.c. Johannes Gerster
55116 Mainz

An:
Staatsanwaltschaft Mainz
Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Klaus Peter Mieth
Ernst-Ludwig-Straße 7
55116 Mainz

3. September 2014

Betr.: AZ 3113 Js 24282/14 Einstellungsbeschwerde gegen den Bescheid vom 08. 08. 2014. hilfsweise Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Oberstaatsanwältin Keller

Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt,

gegen die Einstellung des Verfahrens bezüglich Muhammed Fatih Bayram erhebe ich Beschwerde gem. $ 172 Abs. 2 StPO.

Die Frist zur Einstellungsbeschwerde läuft nicht, weil im Bescheid vom 08. 08. 2014 – bei mir eingegangen am 14. 8. 2014 – die Rechtsmittelbelehrung unterblieben war.

Als Antragsteller bin ich zugleich Verletzter. Seit 1967 – mithin seit 47 Jahren –setze ich mich aus historischen, politischen und moralischen Gründen für die Aussöhnung von uns Deutschen mit den Juden nachhaltig ein. So war ich 1967 Mitgründer der Arbeitsgemeinschaft Mainz der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, die zwei Ziele verfolgt: Die Aussöhnung Israels mit Deutschland und gleichwertig die Förderung neuen jüdischen Lebens nach der Shoa in Deutschland. Über zwei Jahrzehnte war ich im Bundestag für alle Fragen der Wiedergutmachung und für die Einwanderung von Juden aus der UdSSR federführend tätig. Als Gründungsvorsitzender des Kuratoriums für eine neue Synagoge in Mainz lag mir die Neubelebung jüdischen Lebens in Mainz ganz besonders am Herzen. Umso mehr schmerzt und verletzt es mich, dass antisemitische Parolen wie „Tod, Tod Israel“, „Kindermörder Israel“ u. ä. in Mainz, in der SCHUM-Stadt mit großer jüdischer Tradition, öffentlich unter den Augen der Polizei straflos, d. h. folgenlos gebrüllt und offenbar wiederholt werden dürfen.

Sollte die Staatsanwaltschaft wirklich Zweifel an meiner Verletzteneigenschaft haben und deshalb aus formalen Gründen eine Wiederaufnahme von Ermittlungen verweigern, beantrage ich, meine Argumente in dieser Einstellungsbeschwerde als Dienstaufsichtsbeschwerde zu behandeln und dem Herrn Generalstaatsanwalt vorzulegen. Ich weise darauf hin, dass diese Dienstaufsichtsbeschwerde an keine Frist gebunden ist.

Die Staatsanwaltschaft Mainz begründet ihre Weigerung, Anklage wegen Volksverhetzung zu erheben, damit, dass § 130 StGB lediglich Gruppen oder Teile der inländischen Bevölkerung schütze.

Unbestritten ist, dass der Beschuldigte auf der Demonstration am 18. 7. 2014 die 1500 Teilnehmer mit den Worten „Nieder, nieder Israel“, „Kindermörder Israel“ und „Tod, Tod Israel“ aufgehetzt hat. Die Demonstrationsteilnehmer erwiderten diese Parolen mit dem skandierten Ausruf „Tod Israel“ und zumindest an der Ecke Schöferstraße/Ludwigstraße, als sie in einer Entfernung von ca. 100 Metern Israelfahnen erblickten, mit dem Ausruf „Juden raus!“.

Dafür gibt es Zeugen.

Die Staatsanwaltschaft Mainz verkennt mit ihrer Behauptung, die zitierten Parolen zielten ausschließlich auf den Staat Israel drei wesentliche Fakten:

  1. Dass die Bezeichnung Israel vor Gründung des Staates Israel über Jahrhunderte von Antisemiten gegenüber Deutschen jüdischen Glaubens mit der Absicht verwandt wurde, ihnen ihre deutsche Identität abzusprechen. Die Nationalsozialisten setzten in die Ausweispapiere deutscher Juden hinter jeden Vornamen den Zweitvornamen Israel.
  2. Dass die Araber und auch viele Türken, die dem Staat Israel die Existenzberechtigung absprechen, jeden Juden in der Welt und in Deutschland als Israeli bezeichnen. Dadurch soll die Existenz des Israeli als Bürger eines legitimen Staates Israel zumindest relativiert bzw. eliminiert werden. Und genau aus diesem Milieu stammten der und die Veranstalter der Demonstration am 18. Juli in Mainz.
  3. Der Gaza-Konflikt war der Anlass der pro-palästinensischen und anti-israelischen Demonstrationen im Sommer dieses Jahres in Deutschland.
  4. Diese zielten aber eindeutig und ebenso deutlich auf die Juden in Deutschland. Das zeigten die verbalen Entgleisungen auf diesen „Demos“ wie „Juden raus!“ und anschließende Anpöbeleien und Gewaltexzesse gegen deutsche Juden und deren Einrichtungen. Warum hätten sonst Polizisten im Umfeld dieser Demonstrationen Juden aufgefordert, sich nicht durch ihre Kippa und sonstige Bekleidungsstücke als Juden erkennbar zu zeigen. Auch in Mainz! Warum demonstrieren die Bundeskanzlerin mit den Vertretern der Kirchen und Gewerkschaften erstmals gemeinsam am 14. September in Berlin? Doch nicht wegen der Vorgänge im Nahen Osten, sondern wegen der dramatischen Zunahme antisemitischer Demonstrationen in Deutschland! So ist Ihnen, mir und allen Sachkundigen bekannt, dass die Juden in Deutschland ständig in Mithaftung genommen werden für das, was allein die israelische Politik zu verantworten hat.

Selbst die Staatsanwaltschaft Mainz kann nicht bestreiten, dass die Mainzer Demonstration gegen die Juden in Deutschland gerichtet war, wenn sie immerhin einräumt, dass die dort „gebrüllten“ Parolen „auch als Verunglimpfung von Menschen jüdischen Glaubens und damit als antisemitisch verstanden werden könnte“ (so wörtlich im Bescheid vom 08. 08. 2014).

Umso unverständlicher bleibt, dass die Staatsanwaltschaft Mainz, die den Sachverhalt nach allen in Betracht kommenden Gründen zu prüfen und zu beurteilen hat, in die entscheidende Prüfung, ob am 18. Juli der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt wurde, nicht eingetreten ist – So wurde nicht geprüft, ob mit dem Aufruf „Tod, Tod Israel“ u. ä. öffentlich zu Straftaten, der Tötung von Juden (§111 StGB) aufgefordert wurde und ob der öffentliche Frieden durch die Androhung von Straftaten, der Tötung von Juden, gestört wurde (§ 126 StGB).

Darüber hinaus sind Fehler in der Ermittlung des Sachverhaltes zu beanstanden. So wurde beispielhaft das Plakat, das den israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu als Hitler darstellte, noch bei der Abschlusskundgebung auf dem Gutenbergplatz gesichtet. Auch der Versammlungsleiter muss dieses Plakat gesehen haben.

Ich beantrage, den Bescheid der Staatsanwaltschaft Mainz vom 08. 08. 2014 aufzuheben und die Staatsanwaltschaft zu erneuten, sorgfältigen Ermittlungen zu veranlassen.

Sollten erneute Ermittlungen abgelehnt werden, beantrage ich, meine Einstellungsbeschwerde als Dienstaufsichtsbeschwerde zu behandeln und bei Nichtabhilfe dem Herrn Generalstaatsanwalt vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gerster


1 Kommentar
  • enrico13a

    Dieser Staat wird immer schlimmer….unsere Gesellschaft mit Justiz und
    Politik ist an abgrundtiefer Heuchelei kaum mehr zu übertreffen. Jeder
    der den Islam kritisiert wird als „Rechtspopulist“ verunglimpft. Brennt
    eine Mosch auch durch eigenes Verschulden, wird sofort ein
    Naziverbrechen vermutet, Gegen Islamkritik versucht man immer stärker
    gesetzlich dagegen vorzugehen und erfindet den Begriff „Kampf gegen
    Rechts“….die „Neurechten“….die „Nazis“…..aber die wirklichen
    Rechtextremisten welche im Namen ihrer Religion Islam auf unseren
    deutschen Strassen fordern „Juden raus“ und „Tod Israel“….da
    verweigert die deutsche Staatsanwaltschaft den Fall anzuklagen.
    ……Man kann die deutsche Politik und Justiz gar nicht mehr ernst
    nehmen…..

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