Per Email gesendet an: eu-de-kommission@ec.europa.eu
Sehr geehrte Präsidentin,
Bei der Vorstellung Ihres Teams am 10. September formulierten Sie zutreffend:
„Ich möchte eine Kommission, die … sich auf die akuten Probleme konzentriert.“
Ist die Kennzeichnung von Produkten aus Judäa und Samaria für die EU ein akutes Problem? Gleichgewichtet mit Klimawandel, Migration, Digitalisierung und demografischem Wandel?
Eher nicht. Vielmehr scheint das Urteil des EGH politisch determiniert zu sein. Warum? Weil der Europäische Gerichtshof keine Kennzeichnung fordert für Produkte aus
- Nordzypern
- Tibet
- Krim
- Transnistrien
- Westsahara
- Senkaku – Inseln
- Kashmir
- Kurilen
- Nagorno Karabach
- Belize
- Aleppo (Nord)
- Abu Musa Inseln
- Gibraltar
- Guam
- Nauru
- Ceuta
- Donetzk
- Gibraltar
und einer Vielzahl weiterer Gebiete, die tatsächlich völkerrechtswidrig besetzt oder zumindest strittig sind.
Judäa und Samaria sind völkerrechtlich sogenannte „disputed areas“, die nach dem Angriffskrieg Jordaniens 1967 an Israel fielen. Historisch gesehen müssten tausende Gebiete nach den Kriterien des EGH zu einer Kennzeichnungspflicht gezwungen werden, bis hin zum Westen und zum Osten Polens.
Cui bono also? Es profitieren politisch Hamas und Hisbollah und andere Terrorgruppen und vor allem die BDS-Bewegung, die auch in Deutschland mit radikal-islamischen und linksextremen Gruppen kooperiert wie PFLP und MLPD.
Es verliert ein weiteres Mal die Glaubwürdigkeit der EU, die ohnehin zunehmend in Frage gestellt. wird. Belastet wird die exzellente technologische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Israel, von der gerade deutsche Unternehmen immer stärker profitieren.
Unnötig zu erwähnen, dass tausende palästinensische Araber möglicherweise ihre Arbeitsplätze verlieren.
Sie betonen sehr zu Recht die Bedeutung von Zukunftstechnologien. Die liegen nirgendwo anders als in Israel, auch in den Dörfern und Städten in Judäa und Samaria.
Die Innovationskraft Israels ist legendär, die technologischen Innovationsintervalle sind atemberaubend kurz und für die deutsche und europäische Industriesind die die Wettbewerbsvorteile einer Kooperation mit Israelischen Unternehmen evident.
Der Europäische Gerichtshof hat ein Fehlurteil gefällt. Er ist unabhängig. Aber die Europäische Kommission ist es auch und kann die Umsetzung verhindern. Dies, verehrte Präsidentin, liegt in Ihrem Wirkungsbereich.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dipl.sc.pol. Leo Sucharewicz
Journalist, Autor / Politologe
Honestly Concerned e.V.
http://www.israelnationalnews.com/Articles/Article.aspx/24720