Laut dem kürzlich erschienenen Verfassungsschutzbericht Niedersachsen erteilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg den Antisemiten ihren Persilschein: „Ein Strafverfahren (…) wurde im Januar 2017 eingestellt. In der Gesamtbetrachtung, auch unter Berücksichtigung von im Internet veröffentlichten Texten, sei die Abstimmung in der Fußgängerzone nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Oldenburg nicht als Volksverhetzung anzusehen.“
Die Staatsanwaltschaft in Oldenburg sieht das – leider – anders. Die zuständigen Polizist_innen auch. Sie gingen bei der genannten Aktion gegen ein Transparent vor, das sich „gegen jeden Antisemitismus“ wandte.
Charlotte Danieli
Weiso verbietet der Staat das nicht? Wieso werden diese Menschen nicht sofort von der Polizei abgeführt?