Urteil: Muslimas dürfen nicht vollverschleiert Auto fahren – Alleinerziehende hatte darauf gepocht, sich mit Nikab ans Steuer setzen zu dürfen. Karlsruhe wies den religiös motivierten Antrag ab. | Abendblatt
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass muslimische Autofahrerinnen im Straßenverkehr ihren Gesichtsschleier ablegen müssen. Die Karlsruher Richter wiesen in einem am Montag veröffentlichten Beschluss den Antrag einer Muslimin auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des in der Straßenverkehrsverordnung enthaltenen Verhüllungsverbots ab. Der Antrag sei nicht ausreichend begründet worden, so das höchste deutsche Gericht. (AZ: 1 BvQ 6/18)
Tomasz Kulbacki
Eigentlich schade.. Ich habe schon daran ernsthaft gedacht, das Geschlecht zu ändern (es ist doch nur ein soziales Konstrukt) und zum Islam zu konvertieren (Der Islam gehört zu Deutschland). Das würde das ernsthafte Problem der überall rumstehenden Blitzer lösen, die sowieso nur den Verkehr behindern.