Verfassungsgericht urteilt gegen Hamas-Unterstützer | Achgut
Diese Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts(BVG) lässt keine Ausflüchte zu: Zur zurückgewiesenen Verfassungsbeschwerde bezüglich Vereinsverbote unter anderem des „Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e.V.“ stellt das BVG klar:
„Das Verfahren 1 BvR 1474/12 betrifft die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. April 2012 – 6 A 2.10 – bestätigte Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern gegen den Verein Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e.V. (IHH) wegen mittelbarer Unterstützung der als terroristisch eingestuften Organisation ‚Hamas‘ … Das Bundesministerium stellte durch Bescheid vom 23. Juni 2010 fest, dass sich der Beschwerdeführer zu I) gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte … Er trage mittelbar zu den von der Organisation Hamas gegen das israelische Volk verübten Gewalttaten bei, indem er der Hamas zuzuordnende Sozialvereine in Palästina langfristig und in beträchtlichem Umfang finanziell unterstütze. Die Hamas bestreite das Existenzrecht Israels und wirke in aggressiv-kämpferischer Weise darauf hin, Angehörige und Institutionen des israelischen Staates auch mit terroristischen Mitteln zu bekämpfen.“
Hinterlasse eine Antwort
Sie müssen... (sein)angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben.