„Heute gilt meine Familie als nicht mehr jüdisch genug“ – Menschen, deren Vorfahren wegen des NS-Terrors aus Deutschland flohen, kämpfen häufig vergeblich um die Einbürgerung in der Bundesrepublik. Die Argumentation der Behörden macht sie fassungslos | DIE WELT
Nach § 5 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz war Jude, wer von mindestens 3 volljüdischen Großeltern abstammt. Nach den vorliegenden Unterlagen … stammte Ihr Vater von 2 volljüdischen Großelternteilen ab.“ Martin Oestreicher konnte es nicht fassen, als er diese Zeilen in einem Brief des Bundesverwaltungsamts las. Jetzt sitzt der 58-Jährige auf dem Sofa seines Wohnzimmers im britischen Städtchen Arlesey, vor ihm liegen Fotos seiner Vorfahren. „Nationalsozialistisches Vokabular, verwendet von deutschen Behörden“, sagt er und schüttelt den Kopf. Oestreicher ist einer von Hunderten Nachfahren von NS-Verfolgten, deren Einbürgerungsanträge in den letzten Jahren von Deutschland abgelehnt wurden. „Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern“, heißt es in Artikel 116 des Grundgesetzes.
Reiner Shmuel Schramm
Im Jargon der Nürnberger Gesetze. Was ist das, ein „Volljude“? Oder, um mit den Worten Ignaz Bubis (s.A.) -was soll das sein, ein „Halbjude“?
Halachisch ist Jude, wer von einer jüdischen Frau geboren wurde, oder vor einem jüdisch orthodoxen Rabbinatsgericht aussagekräftig bewiesen hat, das er dem jüdischen Volk beitreten UND als Jude leben und handeln will. Ein bis tausend Großväter haben gleich Null Gewicht.