„Beleidigungen und Volksverhetzung sind ein Kündigungsgrund“ | Tagesspiegel
Hass-Posts auf Facebook sind arbeitsrechtlich genauso einzuordnen wie eine Botschaft am Schwarzen Brett eines Unternehmens und damit in jedem Fall ein Kündigungsgrund. Ein Interview mit der Berliner Arbeitsrechtlerin Alexandra Henkel.
Noam Salomon
Gut so? „Beledigung“ und „Volksverhetzung“ sind sehr subjektiv und werden je nach „Zeitgeist“ anders ausgelegt. Be careful what you wish for!