AfD: Jens Maier, ein unerträglicher Richter – Der AfD-Abgeordnete Jens Maier steht der NPD offenkundig näher als dem Grundgesetz. Das sollte in der Justiz nicht möglich sein. Der Leitartikel. | Frankfurter Rundschau

Der Aufbau der bundesdeutschen Justiz nach dem Zweiten Weltkrieg war im wesentlichen das Werk ehemaliger NS-Juristen. Allein in der britischen Besatzungszone waren 1948, also vor 70 Jahren, rund 30 Prozent der Gerichtspräsidenten und 80 bis 90 Prozent der Landgerichtsdirektoren und Landgerichtsräte frühere NSDAP-Mitglieder, die unter anderem an den 32 000 Todesurteilen während der NS-Zeit mitgewirkt hatten.

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