Akten zu Auschwitz-Prozess sind Weltdokumentenerbe | hessenschau.de
Die Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses von 1963 sind Weltdokumentenerbe. Die UNESCO stimmte der Aufnahme in die Liste zu. Ein weiteres Dokument aus Hessen schaffte es ebenfalls.
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