Angeklagter witzelte über Judenverfolgung: Museumsbesuch als Auflage | Neue Presse Coburg
Ein Jugendlicher hatte antisemitisches Bild in WhatsApp-Gruppe gepostet. Das Jugendgericht stellte Verfahren mit der Auflage ein, dass dieser ein historisches Museum besuchen muss.
Weil er in einer WhatsApp-Gruppe ein antisemitisches Bild weitergeleitet hatte, landete ein heute 20-Jähriger vor dem Jugendgericht der Kreisstadt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Da der nicht vorbestrafte Teenager sich jedoch sehr einsichtig zeigte und sein bisheriger Lebensweg untadelig ist, hielt ihm der Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot eine kleine Geschichtsstunde und stellte das Verfahren mit der pädagogischen Auflage ein, dass der Auszubildende ein historisches Museum besuchen muss.
Weil er in einer WhatsApp-Gruppe ein antisemitisches Bild weitergeleitet hatte, landete ein heute 20-Jähriger vor dem Jugendgericht der Kreisstadt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Da der nicht vorbestrafte Teenager sich jedoch sehr einsichtig zeigte und sein bisheriger Lebensweg untadelig ist, hielt ihm der Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot eine kleine Geschichtsstunde und stellte das Verfahren mit der pädagogischen Auflage ein, dass der Auszubildende ein historisches Museum besuchen muss.
Hinterlasse eine Antwort
Sie müssen... (sein)angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben.