Antisemitische Rede bei Querdenker-Demo bleibt folgenlos – Landau | Rheinpfalz
Das Zitieren aus den antisemitischen „Protokollen der Weisen von Zion“ bei einer Querdenker-Demo am 19. Februar in Landau wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft Landau habe das Verfahren abgeschlossen, teilt Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig mit. Die Staatsschutzbeamten des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in Ludwigshafen haben in der Rede keine Äußerungen mit strafrechtlicher Relevanz erkannt. Die Landauer Staatsanwaltschaft hatte Möhlig zufolge die Rede nicht selbst gesehen – nach der Sichtung des Materials sei das Video aus dem Netz gelöscht worden. Die Polizei habe es nicht mehr sichern können. Die antisemitische Hetzschrift „Protokolle der Weisen von Zion“ ist bereits 1921 als Fälschung entlarvt worden. Ein Redner hatte Passagen aus dem Werk vorgetragen.
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