Antisemitische und rassistische Posts: Angehender Polizist muss Jahresgehalt zurückzahlen – Mit seinen antisemitischen, rassistischen Posts verstieß ein angehender Polizist gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das Freiburger Verwaltungsgericht spricht daher von „arglistiger Täuschung“. | SWR
Ein Schüler der Hochschule der Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) muss sein komplettes Gehalt von mehr als einem Jahr an das Land Baden-Württemberg zurückzahlen. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Freiburg.
Der Polizeimeisteranwärter habe bei seiner Ernennung ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben. Sein Verhalten habe dem aber widersprochen, das Verwaltungsgericht spricht daher von „arglistiger Täuschung“. Der Grund: Bei dem angehenden Polizisten wurden Handys sichergestellt, auf denen kinder- und jugendpornographische Inhalte gefunden wurden.
Der Polizeimeisteranwärter habe bei seiner Ernennung ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben. Sein Verhalten habe dem aber widersprochen, das Verwaltungsgericht spricht daher von „arglistiger Täuschung“. Der Grund: Bei dem angehenden Polizisten wurden Handys sichergestellt, auf denen kinder- und jugendpornographische Inhalte gefunden wurden.
Hinterlasse eine Antwort
Sie müssen... (sein)angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben.