Antisemitismus in Basel – „Bei der Polizei musste ich mehrfach nachhaken“ – Eine Frau hat an der Bushaltestelle Käferholzstrasse einen gegen Juden hetzenden Schriftzug entdeckt. Von der Polizei sei sie an die Stadtreinigung verwiesen worden. | Basler Zeitung
Bei öffentlicher Hetze und Diskriminierung gegen andere Ethnien, Religionen, sexuelle Ausrichtungen und rassische Gruppen wie Asiaten, Schwarze, Semiten oder Weisse kommt in der Schweiz der Gesetzesartikel gegen Rassendiskriminierung zum Zuge. Wird dagegen verstossen, handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt. Das heisst, dass jede Person einen Vorfall, den sie als Verstoss gegen die Bestimmung empfindet, bei der nächsten Polizeistelle oder der Staatsanwaltschaft melden kann. Wie es bei der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus heisst, seien die Strafverfolgungsbehörden dann verpflichtet, aktiv zu werden und den Sachverhalt zu prüfen. Sei dieser genügend erhärtet, müsse eine Strafverfolgung von Amtes wegen eingeleitet werden.
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