Antisemitismusbeauftragter: Felix Klein fordert einheitliches Vorgehen gegen Antisemitismus – Die Strafverfolgung antisemitischer Taten dürfe nicht davon abhängen, in welchem Bundesland der Täter wohne, sagt der Antisemitismusbeauftragte. Er fordert Nachbesserung. | ZEIT ONLINE
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat die Bundesländer aufgefordert, ihre Justizbehörden konsequenter gegen Straftäter mit mutmaßlich antisemitischen Motiven ermitteln zu lassen. „Die uneinheitliche Rechtslage in den Ländern erschwert ein einheitliches Vorgehen im Kampf gegen den Antisemitismus“, sagte Klein den Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND). Bei antisemitischen Straftaten dürfe die Strafverfolgung nicht davon abhängen, ob der Verletzte einen Strafantrag stelle oder in welchem Bundesland der Täter wohne.
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