Arbeitsgericht urteilt in zweiter Instanz: Nach Nazi-Vergleich: Kündigung von Polizeiärztin ist rechtens | swr.online
Das Landesarbeitsgericht in Freiburg hat die Kündigungsschutzklage einer Polizeiärztin aus Lahr zurückgewiesen. Ihre Entlassung wegen öffentlicher Kritik an der Corona-Politik ist wirksam.
Die Polizeiärztin aus Lahr (Ortenaukreis) ist mit ihrer Kündigungsschutzklage gescheitert: Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in Freiburg war ihre Entlassung wegen öffentlicher Kritik an der Corona-Politik rechtens.
Die Polizeiärztin aus Lahr (Ortenaukreis) ist mit ihrer Kündigungsschutzklage gescheitert: Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in Freiburg war ihre Entlassung wegen öffentlicher Kritik an der Corona-Politik rechtens.
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