Auto-Vervollständigen von “Auschwitz”: Persönlichkeitsrechte vieler | Taz

Der Bundesgerichtshof hat schon im Mai 2013 entschieden, dass “Google” die AutoComplete-Funktion korrigieren muss, wenn Persönlichkeitsrechte berührt werden. Geklagt hatte ein “R.S.”, der nicht wollte, dass hinter seinem Namen automatisch das Wort “Scientology” zu lesen ist.

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