Auto-Vervollständigen von „Auschwitz“: Persönlichkeitsrechte vieler | Taz
Der Bundesgerichtshof hat schon im Mai 2013 entschieden, dass „Google“ die AutoComplete-Funktion korrigieren muss, wenn Persönlichkeitsrechte berührt werden. Geklagt hatte ein „R.S.“, der nicht wollte, dass hinter seinem Namen automatisch das Wort „Scientology“ zu lesen ist.
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