Kommentar von Honestly Concerned
Leider war nichts anderes zu erwarten. Das Jugendstrafrecht gibt nicht viel mehr her, für eine gefährliche Körperverletzung. Sehr abschreckend ist dieses Urteil leider nicht, aber man sollte etwas Genugtuung daraus bekommen, dass der junge Mann wenigstens etwas mehr Zeit in Untersuchungshaft verbracht hat. Auch ist er mit seinen Verschwörungstheorien nicht durchgekommen. Und doch wäre wünschenwert, wenn der Richter den antisemitischen Hintergrund der Tat - den spezifischen Hass gegen Juden - in den Vordergrund gestellt hätte und diesen auch als solches benannt hätte. Dabei ist vollkommen irrelevant, dass es in der Heimat des jungen Mannes "üblich ist" sich gegenseitig als "Juden" zu beschimpfen, etc.
Fazit: Um eine abschreckende Wirkung, geschweigedenn ein Umdenken, zu erzielen, reicht dieses Urteil bei weitem nicht; nicht die kurze Inhaftierung und erst recht nicht der einmalige Besuch im Haus der Wannseekonferenz. Ein Umdenken in der Erziehung, wie auch aber auch im juristischen Umgang mit dem Gewaltpotential solch junger Hasser ist notwendig!
Vieles mehr zu dem Urteil in den Kommentaren...
Weil er einen Kippa tragenden Israeli in Berlin mit einem Gürtel angegriffen und beleidigt hat, ist ein 19-jähriger Syrer zu einem Arrest von vier Wochen nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Doch wegen der Untersuchungshaft gilt der Arrest als verbüßt.
Sacha Stawski
Sigi Königsberg: „‼️DIESES URTEIL IST EIN WITZ
– UND EIN SCHLECHTER DAZU‼️
„Im Prozess um die Attacke auf einen Kippa tragenden Israeli in Berlin hat das Amtsgericht Tiergarten den 19-jährigen Angeklagten am Montag zu einem Arrest von vier Wochen nach Jugendstrafrecht verurteilt. Der Arrest gilt wegen der Untersuchungshaft als verbüßt.“
Zudem wird er für ein Jahr unter Erziehungsaufsicht gestellt.“
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